Für viele Mieter ist die Nebenkostenabrechnung ein regelmäßiger Streitpunkt. Oft geht es nicht nur um die Höhe der Nachzahlung, sondern auch um die Frage: Bis wann darf der Vermieter überhaupt eine Forderung stellen – und ab wann müssen Mieter nicht mehr zahlen? Genau hier spielt die gesetzliche Frist eine entscheidende Rolle.
Die Fristen rund um die Betriebskostenabrechnung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 BGB) geregelt. Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. In den meisten Fällen entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr.
Erhält der Mieter die Abrechnung später, ist sie zwar noch gültig, aber Nachforderungen sind unwirksam.
Die Faustregel lautet: Geht die Abrechnung nach Ablauf der 12 Monate zu, müssen Mieter eine Nachzahlung nicht mehr leisten.
Wichtige Punkte:
Kommt die Nebenkostenabrechnung zu spät, sollten Mieter:
Neben der Abrechnungsfrist gibt es eine weitere Frist, die Mieter kennen sollten: Ab Erhalt der Abrechnung haben sie zwölf Monate Zeit, diese zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Auch wenn eine Nachzahlung zunächst gezahlt werden muss, kann man diese innerhalb dieser Frist zurückfordern, wenn sich Fehler finden.
Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler – wir übernehmen die Nebenkostenabrechnung für Sie. Schnell, einfach und zum Festpreis.