Ab wann muss man Nebenkostenabrechnung nicht mehr zahlen?

Thomas

Für viele Mieter ist die Nebenkostenabrechnung ein regelmäßiger Streitpunkt. Oft geht es nicht nur um die Höhe der Nachzahlung, sondern auch um die Frage: Bis wann darf der Vermieter überhaupt eine Forderung stellen – und ab wann müssen Mieter nicht mehr zahlen? Genau hier spielt die gesetzliche Frist eine entscheidende Rolle.

Gesetzliche Grundlage: § 556 BGB

Die Fristen rund um die Betriebskostenabrechnung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 BGB) geregelt. Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. In den meisten Fällen entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr.

Beispiel

  • Abrechnungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Spätester Zeitpunkt für die Zustellung: 31.12.2024

Erhält der Mieter die Abrechnung später, ist sie zwar noch gültig, aber Nachforderungen sind unwirksam.

Ab wann entfällt die Zahlungspflicht?

Die Faustregel lautet: Geht die Abrechnung nach Ablauf der 12 Monate zu, müssen Mieter eine Nachzahlung nicht mehr leisten.

Wichtige Punkte:

  • Forderungen des Vermieters auf Nachzahlung sind dann ausgeschlossen.
  • Guthaben des Mieters bleiben jedoch bestehen. Wenn also zu viel gezahlt wurde, kann der Mieter auch nach Ablauf der Frist sein Geld zurückfordern.
  • Entscheidend ist nicht das Datum auf der Abrechnung, sondern der Zeitpunkt, an dem sie beim Mieter eingeht.

Was tun bei verspäteter Abrechnung?

Kommt die Nebenkostenabrechnung zu spät, sollten Mieter:

  1. Datum des Posteingangs notieren – so kann später belegt werden, ob die Frist überschritten wurde.
  2. Nachforderungen zurückweisen – dabei am besten schriftlich und mit Verweis auf § 556 BGB.
  3. Guthaben einfordern – dieses verfällt nicht und kann auch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden.

Frist für den Widerspruch

Neben der Abrechnungsfrist gibt es eine weitere Frist, die Mieter kennen sollten: Ab Erhalt der Abrechnung haben sie zwölf Monate Zeit, diese zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Auch wenn eine Nachzahlung zunächst gezahlt werden muss, kann man diese innerhalb dieser Frist zurückfordern, wenn sich Fehler finden.

Praktische Tipps für Mieter

  • Zahlen Sie Nachforderungen immer unter Vorbehalt, um Ihre Rechte zu wahren.
  • Prüfen Sie die Abrechnung zeitnah oder lassen Sie sie von einem Experten prüfen.
  • Haben Sie den Verdacht auf überhöhte Kosten, lohnt es sich, Belegeinsicht zu verlangen.

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